BAföG und Minijob: Mehr Geld für Studierende und Schüler

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können einen Minijob ausüben und sich damit etwas hinzuverdienen. Seit dem Wintersemester bzw. dem Schuljahr 2024/2025 können Studierende und Schüler mehr verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Was es bei der neuen BAföG-Reform zu beachten gibt, erklären wir in diesem Beitrag.

BAföG - Wer ist berechtigt?

BAföG steht für > Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt die finanzielle Unterstützung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.

Die Förderung mit BAföG hängt von persönlichen Voraussetzungen ab. Dazu zählen beispielsweise das Alter, die Staatsangehörigkeit und das private Einkommen und Vermögen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das BAföG-Amt individuell im Einzelfall.

BAföG-Reform 2024 - Welche Freigrenzen gelten für Studierende und Schüler?

Bisher war der BAföG-Freibetrag nicht an den Mindestlohn angepasst. Dadurch konnten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler die höhere Minijob-Verdienstgrenze nicht komplett nutzen, ohne dass das BAföG gekürzt wurde. Seit dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2024/2025 Jahr gelten neue Freigrenzen beim Bezug von BAföG.

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde der Freibetrag auf die Verdienstgrenze von Minijobs erhöht. Seit dem 1. Januar 2025 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler also 556 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird.

Zukünftige Änderungen der Minijob-Verdienstgrenze wirken sich dann direkt auf den BAföG-Freibetrag aus. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können so mehr Geld im Minijob verdienen und trotzdem BAföG erhalten.

Minijob - Welche Möglichkeiten haben Studierende und Schüler?

Viele Studierende sowie Schülerinnen und Schüler arbeiten in Minijobs. Sie möchten finanziell unabhängiger sein. Minijobs bieten dabei eine ideale Möglichkeit, um neben der Schule oder dem Studium flexibel Geld zu verdienen. Das Beste daran: Oft kann Einkommen ohne große Abzüge erzielt werden.

Folgende Varianten kommen für einen Nebenjob in Frage:

  • > Minijob mit Verdienstgrenze: Der regelmäßige monatliche Verdienst übersteigt die monatliche Verdienstgrenze (ab dem 1. Januar 2025: 556 Euro) nicht.
  • > Kurzfristige Beschäftigung: Die Beschäftigung ist von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.
  • > Beschäftigung als Werkstudent: Die Tätigkeit neben dem Studium ist kein Minijob mit Verdienstgrenze und auch keine kurzfristige Beschäftigung. Während der Vorlesungszeit darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Je nach Höhe des Verdienstes kann die Werkstudentenstelle als > Midijob gelten.
  • Viele Vorteile - Warum ist ein Minijob für Studierende und Schüler praktisch?

    Ein Minijob bringt viele Vorteile mit sich, die sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler attraktiv sind. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Flexibilität: Viele Minijobs sind flexibel gestaltet und können gut an den Stundenplan oder das Studium angepasst werden.
  • Berufserfahrung: Minijobs bieten eine ideale Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und sich auf den späteren Berufsweg vorzubereiten.
  • Geringe Abzüge: Minijobberinnen und Minijobber zahlen keine Beiträge zur Sozialversicherung - mit Ausnahme der Rentenversicherung. Eine Befreiung davon ist möglich, sollte jedoch vorher gut überlegt sein.
  • Rentenversicherung: Durch den Eigenanteil zur > Rentenversicherung erwerben Minijoberinnen und Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten. Außerdem erhöht sich durch den Minijob die spätere Rente.
  • Steuern: Minijobberinnen und Minijobber haben oft keine >Steuerabzüge.Die Steuern werden in der Regel von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber abgeführt.
  • Jobmöglichkeiten - Was sind die besten Minijobs für Studierende und Schüler?

    Ein Minijob erhöht nicht nur das Einkommen. Er bietet auch wertvolle Erfahrungen für die Zukunft. Viele Minijobberinnen und Minijobber berichten von positiven Effekten auf ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Chancen. Auch das Zeitmanagement verbessert sich durch die Arbeit deutlich.

    Es gibt viele Beschäftigungen, die sich besonders gut für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler eignen. Typische Minijobs sind zum Beispiel:

  • Nachhilfe: Gerade in Fächern wie Mathematik, Englisch oder Deutsch ist die Nachfrage an Nachhilfe groß. Ein solcher Job kann gut mit den eigenen Unterrichtszeiten oder dem Vorlesungsplan vereinbart werden.
  • Aushilfe im Einzelhandel: Ob an der Kasse, im Lager oder beim Einsortieren der Ware - Aushilfen im Einzelhandel sind immer gefragt, besonders in der Weihnachtszeit.
  • Servicekraft in der Gastronomie: In Cafés, Restaurants oder Bars werden häufig flexible Aushilfen gesucht, insbesondere abends oder am Wochenende.
  • Promotion-Jobs: Verteilen von Flyern oder promoten von Produkten - Promotion-Jobs sind ideal für diejenigen, die gerne auf Menschen zugehen und kurzfristig Geld verdienen möchten.
  • Aushilfe in Büros: Viele kleinere Unternehmen suchen Unterstützung für Bürotätigkeiten, wie das Sortieren von Dokumenten oder die Beantwortung von Telefonanfragen.
  • Lieferdienste: Ob per Fahrrad oder Auto - Lieferdienste suchen regelmäßig Aushilfen für die Zustellung von Essen oder Paketen. Diese Jobs bieten oft eine flexible Zeiteinteilung.
  • BAföG-Amt - Warum ist die Rücksprache mit dem BAföG-Amt wichtig?

    Vor dem Start eines Minijobs empfiehlt es sich, das zuständige BAföG-Amt zu kontaktieren. So lassen sich mögliche Auswirkungen auf die Förderung direkt klären.

    Weiterführende Informationen finden sich beim > Deutschen Studierendenwerk oder dem >Bundesministerium für Bildung und Forschung.

    (Magazin der minijob-zentrale, Beitrag vom 08.01.2025)


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