Die deutsche Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft – Steuerliche Risiken und Konsequenzen

20.02.2025

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitend organisierter Unternehmen führt häufig zu komplexen Fragestellungen. Ein besonders kritisches Thema ist die deutsche Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Diese kann zu einer unerwarteten Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland führen und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung.   

Wann entsteht eine deutsche Geschäftsleitungsbetriebsstätte?

Eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte begründen, wenn: Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Deutschland liegt, d.h. wesentliche geschäftliche Entscheidungen hier getroffen werden. Ein Gesellschafter oder Geschäftsführer von Deutschland aus dauerhaft die Unternehmensstrategie und -steuerung verantwortet. Deutschland als Ort der strategischen Kontrolle fungiert und keine substantielle Entscheidungsfindung im Ausland stattfindet.  

Steuerliche Konsequenzen in Deutschland Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht:

Falls die deutsche Geschäftsleitung als Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten angesehen wird, kann Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht der Gesellschaft annehmen. Das bedeutet, dass das gesamte Einkommen der Kapitalgesellschaft in Deutschland der Körperschaftsteuer unterliegt.

Beschränkte Steuerpflicht für eine Betriebsstätte:

Sollte die ausländische Kapitalgesellschaft zwar in Deutschland Geschäftsleitungsfunktionen haben, der Mittelpunkt der Geschäftsleitung jedoch im Ausland liegen, kann eine beschränkte Steuerpflicht für die deutschen Einkünfte begründet werden.

Gewerbesteuerliche Folgen:

Eine in Deutschland bestehende Geschäftsleitungsbetriebsstätte kann zudem der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, was zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung führen kann.

Erhöhte Dokumentationspflichten:

Unternehmen müssen nachweisen, wo die wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden, um eine unerwartete Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden.  

Vermeidung steuerlicher Risiken Klare Dokumentation der Entscheidungsprozesse:

Protokolle, Verträge und Kommunikation sollten zeigen, dass wesentliche Unternehmensentscheidungen im Ausland getroffen werden.

Strukturierung der Unternehmensorganisation:

Die operative Steuerung sollte sich auf das Ausland konzentrieren, um Deutschland nicht als Mittelpunkt der Geschäftsleitung erscheinen zu lassen.

Einholung einer verbindlichen Auskunft:

Bei Unsicherheiten kann eine verbindliche Auskunft bei den deutschen Finanzbehörden steuerliche Klarheit schaffen.  

Fazit

Unternehmen mit internationaler Struktur sollten sich der steuerlichen Risiken einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte bewusst sein. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind essenziell, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden und eine klare Abgrenzung der Besteuerungsrechte sicherzustellen.  

Unsere spezialisierten Steuerberater im Bereich des internationalen Steuerrechts stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die spezifischen Umstände Ihres Unternehmens zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Für eine individuelle Beratung und weitere Informationen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren

Von Steuerberater Sebastian Schmitz

 

 




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