Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen: Risiken, Folgen und rechtliche Konsequenzen

24.05.2024

Subventionsbetrug ist eine Straftat, die erhebliche finanzielle Schäden für die öffentliche Hand zur Folge haben kann. Insbesondere im Kontext der Corona-Soforthilfen ist dieses Delikt von großer Relevanz, da während der Pandemie eine Vielzahl von Anträgen auf staatliche Unterstützung gestellt wurde.

Relevante Vorschrift: § 264 StGB

§ 264 StGB (Subventionsbetrug) stellt verschiedene Handlungen unter Strafe, die darauf abzielen, durch Täuschung unrechtmäßig Subventionen zu erlangen. Subventionen im Sinne dieser Vorschrift sind gemäß § 264 Abs. 8 Satz 1 StGB staatliche Leistungen, die zumindest teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden. Die Corona-Soforthilfen erfüllen diese Definition, da es sich um staatliche Leistungen handelt, die Unternehmen und Selbstständigen gewährt wurden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern, ohne dass eine unmittelbare marktmäßige Gegenleistung verlangt wurde. Diese Einordnung wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 04.05.2021 (6 StR 137/21, NZWiSt 2021, 472) bestätigt.

Abgrenzung: Vorsatz oder Leichtfertigkeit

Ein zentraler Aspekt des Subventionsbetrugs ist der Nachweis des Vorsatzes. Vorsatz bedeutet, dass der Täter bewusst und willentlich falsche Angaben macht, um eine Subvention zu erlangen. In der Praxis kann es jedoch auch zu Subventionsbetrug durch leichtfertiges Verhalten kommen. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit ist entscheidend für die strafrechtliche Bewertung und die Höhe der Strafe.

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.05.2021 klargestellt, dass bei der Beurteilung, ob eine Handlung vorsätzlich oder leichtfertig begangen wurde, stets eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Hierbei spielt insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Antragsformulars eine wichtige Rolle. Antragssteller müssen sorgfältig prüfen, ob sie alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig gemacht haben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können sowohl vorsätzlich als auch leichtfertig erfolgen und führen in beiden Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Weitere Maßnahmen: Pfändung und Einziehung

Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommt es häufig zu zivilrechtlichen Maßnahmen wie dem Vermögensarrest und Pfändung erlangten Gelder. Gemäß §§ 73 ff. StGB kann das durch die Tat Erlangte oder dessen Wert eingezogen werden. Dies dient der Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Vorteile und der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes. Der Beschluss des LG Koblenz vom 25.05.2021 (10 Qs 30/21) zeigt, dass bei Subventionsbetrug auch das Steuergeheimnis durchbrochen werden kann, um die notwendigen Beweise zu sichern und die Einziehung durchzusetzen. Das Gericht entschied, dass die Offenbarung steuergeheimnisgeschützter Daten zulässig ist, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, insbesondere zur Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten wie dem Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen.

Fazit

Subventionsbetrug stellt ein komplexes strafrechtliches Delikt dar, das sowohl vorsätzlich als auch durch leichtfertiges Verhalten begangen werden kann. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich und umfassen neben strafrechtlichen Sanktionen auch zivilrechtliche Maßnahmen wie Pfändung und Einziehung. Aufgrund der Komplexität und der weitreichenden Konsequenzen ist es dringend ratsam, bei Verdacht oder Anschuldigung des Subventionsbetrugs einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Rechtskreis.

Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)

 




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