Ausländische Investoren aus der Türkei und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
23.05.2024
1. Deutschland als attraktives Investitionsziel für ausländische Investoren, insbesondere aus der Türkei
Deutschland bietet ausländischen Investoren zahlreiche Vorteile und Anreize, die es zu einem begehrten Investitionsziel machen. Mit einer stabilen Wirtschaft, einem hochqualifizierten Arbeitsmarkt und einer strategisch günstigen Lage im Herzen Europas, ist Deutschland ideal für Unternehmensgründungen und Geschäftsaktivitäten. Insbesondere für Investoren aus der Türkei bietet Deutschland vielfältige Möglichkeiten, um in einem rechtlich sicheren und wirtschaftlich prosperierenden Umfeld zu agieren.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind traditionell stark, und viele türkische Unternehmen haben sich bereits erfolgreich in Deutschland etabliert. Diese Unternehmen profitieren von den zahlreichen bilateralen Abkommen und Handelsverbindungen, die den Markteintritt und die Geschäftsabwicklung erleichtern. Zudem bietet Deutschland eine erstklassige Infrastruktur, Zugang zu einem breiten Markt und ein innovatives und forschungsfreundliches Umfeld, das Investitionen in verschiedenen Branchen fördert.
2. Steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen
Investoren stehen häufig vor einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragen. Dazu gehören:
- Steuerrechtliche Fragen: Dazu gehören Themen wie die Besteuerung von Gewinnen, die Strukturierung der Unternehmensform zur Steueroptimierung, sowie die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und -erleichterungen.
- Gesellschaftsrechtliche Fragen: Hierbei geht es um die Wahl der geeigneten Rechtsform (z.B. GmbH, AG), die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für die Unternehmensgründung.
- Aufenthaltsrechtliche Fragen: Ein wesentlicher Aspekt für ausländische Investoren ist die Sicherstellung eines legalen Aufenthalts in Deutschland, der die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ermöglicht.
3. Gründung eines Unternehmens durch ausländische Staatsangehörige
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass auch ausländische Staatsangehörige das Recht haben, ein Unternehmen zu gründen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Wirtschaftspolitik und trägt zur Förderung internationaler Investitionen bei.
4. Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Für ausländische Unternehmer, die in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben möchten, besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG zu beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, ausländischen Investoren die Ansiedlung und wirtschaftliche Betätigung in Deutschland zu erleichtern, sofern sie einen positiven Beitrag zur deutschen Wirtschaft leisten können. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und der Ablauf des Verfahrens detailliert erläutert.
Voraussetzungen gemäß § 21 Abs. 1 AufenthG
Gemäß § 21 Abs. 1 AufenthG können ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis:
- Es muss ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit des Antragstellers bestehen.
- Dies bedeutet, dass das Unternehmen entweder durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Innovation und Forschung oder durch andere positive wirtschaftliche Effekte einen Nutzen für Deutschland erbringen muss.
-
Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft:
- Die geplante Tätigkeit sollte positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Dies kann durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Innovation sowie durch Beiträge zur regionalen Entwicklung erfolgen.
- Die Beurteilung dieser Auswirkungen erfolgt in der Regel durch die zuständige Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen Fachbehörden, wie den Industrie- und Handelskammern.
-
Finanzierung der Umsetzung:
- Die Finanzierung der geplanten Unternehmung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Dies stellt sicher, dass der Unternehmer in der Lage ist, seine Geschäftsidee tatsächlich umzusetzen und nachhaltig zu betreiben.
- Der Antragsteller muss geeignete Nachweise wie Bankbestätigungen, Finanzierungszusagen oder ähnliche Dokumente vorlegen.
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Angemessene Altersvorsorge für Personen über 45 Jahre:
- Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind, müssen zudem nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass auch im Alter die finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet ist und keine Belastung für das soziale Sicherungssystem entsteht.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG umfasst mehrere Schritte:
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Visumantrag im Heimatland:
- Der Antragsteller muss zunächst ein Visum zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
- Dabei sind verschiedene Unterlagen vorzubereiten, wie Reisepass, Businessplan, Finanzierungsnachweise und ggf. Nachweise über die Altersvorsorge.
-
Prüfung durch die Ausländerbehörde:
- Nach Einreise nach Deutschland muss der Antragsteller bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Die Ausländerbehörde prüft die eingereichten Unterlagen und holt Stellungnahmen von wirtschaftlichen Fachbehörden ein. Diese Behörden bewerten die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts, die unternehmerische Erfahrung des Antragstellers sowie die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Tätigkeit.
-
Entscheidung der Ausländerbehörde:
- Bei positiver Bewertung der wirtschaftlichen Aspekte erteilt die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis. Diese wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.
- Wenn die Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt wird und der Lebensunterhalt des Unternehmers sowie seiner Familie gesichert ist, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert und ggf. eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Sonderregelungen und Ermessensspielraum
-
Freiberufliche Tätigkeit:
- Für Freiberufler gelten spezielle Regelungen gemäß § 21 Abs. 5 AufenthG. Freiberufler müssen neben der Sicherung der Finanzierung ihres Vorhabens auch die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen freien Berufs nachweisen.
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Ein-Personen-Unternehmen:
- Auch Einzelunternehmer können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne dass sie weitere Mitarbeiter einstellen müssen. Entscheidend ist die Darstellung der persönlichen Verantwortlichkeit und Fachkompetenz.
-
Ermessensspielraum der Behörden:
- Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Dies bedeutet, dass selbst bei Erfüllung aller formalen Voraussetzungen die Behörde eine Ablehnung aussprechen kann, wenn besondere Umstände vorliegen, wie z. B. Sicherheitsbedenken oder frühere strafrechtliche Verfehlungen des Antragstellers.
Prüfungs- und Entscheidungsprozess
- Einbindung von Fachbehörden:
- Bei der Prüfung der Anträge beteiligt die Ausländerbehörde verschiedene Fachbehörden, wie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern, um eine fundierte Entscheidung zu gewährleisten.
- Nachweise und Dokumentation:
- Der Antragsteller muss detaillierte Unterlagen einreichen, die die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts belegen, wie z. B. Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan und eine Ertragsvorschau.
Familiennachzug
Sobald der Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, können auch Familienangehörige nachziehen. Hierfür muss ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden, wobei die Lebensunterhaltskosten und ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden müssen.
5. Checkliste für die Unternehmensgründung in Deutschland
Die Bundesregierung stellt eine detaillierte Checkliste zur Verfügung, um ausländischen Investoren den Prozess der Unternehmensgründung in Deutschland zu erleichtern. Diese Checkliste umfasst folgende Schritte:
- Voraussetzungen prüfen: Überprüfung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, wie Reisepass, Finanzierungsnachweis, und keine bestehenden Ausweisungsgründe.
- Visum im Wohnsitzland beantragen: Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich Reisepass, Businessplan und Finanzierungsnachweis.
- Einreise nach Deutschland: Nach Erteilung des Einreisevisums und Abschluss einer Krankenversicherung.
- Wohnadresse in Deutschland anmelden: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Terminbuchung bei der zuständigen Ausländerbehörde.
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen: Vorlage der vollständigen Unterlagen und Zahlung der Gebühren.
Eine detaillierte Darstellung dieser Schritte und weitere Informationen finden Sie im Dokument.
6. Darstellung unser steuerlichen und anwaltlichen Dienstleistungen
Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gründungsberatung
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen zur Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland an, einschließlich der Wahl der optimalen Rechtsform und der Erstellung der erforderlichen Gesellschaftsverträge. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und die steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu erfüllen.
Anwaltliche Unterstützung gegenüber Ausländerbehörde
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, einschließlich der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Ausländerbehörden. Wir unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit der Ausländerbehörde, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und schnell bearbeitet wird. Ferner unterstützen wir Sie bei der Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Melderegister.
Zusammenarbeit mit Notaren und anderen Behörden
Wir arbeiten eng mit Notaren und anderen relevanten Behörden zusammen, um den Gründungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies umfasst die notarielle Beurkundung, die Eintragung im Handelsregister sowie die Anmeldung bei Gewerbeamt und Melderegister.
Begleitung von türkischen Staatsangehörigen
Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in der Betreuung türkischer Staatsangehöriger bei der Unternehmensgründung und der Beantragung von Aufenthaltstiteln in Deutschland.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verfahrens, von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Etablierung Ihres Unternehmens in Deutschland. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden und professionellen Service zu bieten, der Ihre Investition in Deutschland zum Erfolg führt.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
von Steuerberater Adem Göksal und Rechtsanwalt Martin Figatowski
Rechtsanwalt Martin Figatowski
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