Zollfahndungsamt - Überblick über Aufgaben und Pflichten

02.05.2024

Organisation und Funktion der Zollfahndungsämter in Deutschland

Die Zollfahndungsämter spielen eine zentrale Rolle in der Bekämpfung von Zollstraftaten und sind spezialisiert auf die Ermittlung und Aufklärung solcher Delikte. Diese Ämter sind integraler Bestandteil der deutschen Zollverwaltung, welche als Teil der Bundesfinanzverwaltung agiert. Der Zollfahndungsdienst besteht aus dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern.Diese Ämter agieren nach den Vorschriften des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG).

1. Struktur der Zollfahndungsämter
Zollfahndungsämter sind gemäß § 1 Nr. 3 und § 12 I des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) sowie § 404 S. 1 der Abgabenordnung (AO) als Behörden eingerichtet. Ferner sind die Zollfahndungsämter nach § 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) den Hauptzollämtern organisatorisch gleichgestellt, operieren jedoch als eigenständige lokale Behörden. Dies ermöglicht ihnen eine spezialisierte Fokussierung auf zoll- und steuerstrafrechtliche Ermittlungen. 

2. Aufgaben der Zollfahndungsämter
Die Zohlfahndungsämter sind u.a. Zuständig für die Verfolgung von Straftaten mit Bezug zu Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 des Zollkodex der Europäischen Union (UZK). Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind nach § 3 Absatz 3 Abgabenordnung Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Einfuhrabgaben sind die für die Einfuhr von Waren zu entrichtenden Abgaben, Ausfuhrabgaben sind die für die Ausfuhr von Waren zu entrichtenden Abgaben (Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK). 

Die primäre Aufgabe der Zollfahndungsämter umfasst somit Ermittlung in Fällen von Zollstraftaten, die sich auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben beziehen, sowie die Bearbeitung komplexer Sachverhalte, die spezifisches Fachwissen erfordern.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Durchführung von Fahndungsprüfungen: Untersuchung von komplexen Zollvergehen und international agierenden Schmuggelnetzwerken.
  • Amtshilfe: Unterstützung anderer nationaler sowie internationaler Behörden durch Bereitstellung von Fachwissen und Durchführung von Ermittlungen.
  • Präventive Maßnahmen: Die Zollfahndungsämter führen auch vorbeugende Untersuchungen durch, um potenzielle Verstöße frühzeitig zu identifizieren und zu unterbinden

Zu den häufigsten Zollstraftaten gehören :

  • Zollhinterziehung (§ 370 AO): Diese umfasst Handlungen, die zu unzulässigen Zollvorteilen führen oder Zölle verkürzen, insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden.
  • Bannbruch (§ 372 AO): Dies bezieht sich auf den illegalen Handel mit verbotenen oder beschränkten Waren über die Grenzen.
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO): Hierunter fällt der organisierte Schmuggel von Waren.
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO): Der Handel mit unrechtmäßig erworbenen Waren aus Steuerdelikten.

3. Zentralisierung und Koordination
Das Zollkriminalamt, eine Einheit der Generalzolldirektion, fungiert als Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst. Es koordiniert die überregionale Zusammenarbeit der Zollfahndungsämter und stellt sicher, dass Informationen effizient ausgetauscht und Ermittlungen koordiniert werden. Das Zollkriminalamt unterstützt die Zollfahndungsämter auch bei besonders komplexen oder umfangreichen Ermittlungen.


4. Rechtliche Grundlagen und Befugnisse
Die Zollfahndungsämter, als integraler Bestandteil der deutschen Zollverwaltung, führen spezialisierte Ermittlungen in Fällen von Zollstraftaten durch. 

Dazu gehören:

  • Allgemeine Ermittlungsbefugnisse: Gemäß § 52 des ZFdG haben die Beamten der Zollfahndung dieselben Rechte und Pflichten wie die Beamten des Polizeidienstes, einschließlich der Durchführung von Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Personen. Da die Zollfahndungsbeamten Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, müssen Sie den Weisungen der Staatsanwaltschaft nachkommen.
  • Sicherungs- und Schutzmaßnahmen: Laut § 53 ZFdG können die Zollfahndungsämter notwendige Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leib, Leben und Vermögenswerte abzuwehren.
  • Identitätsfeststellung und Durchsuchungsbefugnisse: Nach § 54 und § 56 ZFdG können die Zollfahndungsämter die Identität von Personen feststellen und Personen sowie Sachen durchsuchen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.


Fazit
Die Zollfahndungsämter sind eine Schlüsselkomponente im Kampf gegen Zolldelikte in Deutschland. Für Unternehmen und Einzelpersonen, die im internationalen Handel tätig sind, ist es wesentlich, die Rolle und Funktion dieser Behörden zu verstehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und Risiken zu minimieren.

Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)




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