Neue Regelungen zur Meldepflicht für digitale Plattformen
07.03.2023
Das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland wird künftig von Betreibern digitaler Plattformen Informationen über Einkünfte verlangen, die von Anbietern auf diesen Plattformen generiert werden. Die Verpflichtung soll sowohl für inländische als auch für ausländische Anbieter gelten und basiert auf dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG).
Quelle: DALL·E Openai (Abruf: 07.03.2023)
In dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz heißt es, dass es bislang an steuerlicher Transparenz insbesondere in der Plattformökonomie fehle. Dazu zählen Portale für die Kurzzeitvermietung von privaten Wohnräumen, Fahrdienstvermittlung und den Verkauf von Waren. Viele Personen und Unternehmen nutzen digitale Plattformen, um Einkünfte zu generieren, aber diese Einkünfte werden oft nicht oder nur unvollständig erklärt, was für die Finanzbehörden eine Herausforderung darstellt.
Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll es den Finanzbehörden ermöglichen, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln, indem es die Plattformbetreiber verpflichtet, Informationen zu melden, die eine Identifizierung der aktiven Anbieter und eine steuerliche Bewertung ihrer Transaktionen ermöglichen.
Für Steuerberatungskanzleien bedeutet dies, dass sie ihre Mandanten über die neuen Regelungen informieren und bei der Überprüfung und Berichterstattung ihrer steuerlichen Angelegenheiten auf digitalen Plattformen unterstützen können.
Es ist daher wichtig, dass Unternehmen und Personen, die auf digitalen Plattformen Einkünfte generieren, sich über die neuen Meldepflichten und steuerlichen Anforderungen im Klaren sind, um rechtzeitig handeln zu können.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Von ChatGPT (Openai, 07.03.2023) und Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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