Datenaustausch Türkei – Entdeckungsrisiko steigt
23.09.2021
Auf den Erwerb von Steuerdaten aus Dubai vom 10.02.2021 hatten wir auf unserer Homepage am 12.09.2021 hingewiesen.
Mit Schreiben vom 13.09.2021 erreichten schon erste Anfragen der Finanzverwaltung hinsichtlich bislang unbekannter Vermögenswerte in Dubai Steuerpflichtige in Deutschland.
Die Auswertung der Daten hat demnach weniger als 7 Monate Zeit in Anspruch genommen.
Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass die Auswertung der durch die Türkei gemeldeten Daten vermutlich auch zeitnah erfolgen wird und betroffene Steuerpflichtige in Deutschland zeitnah von der Finanzverwaltung angeschrieben werden.
Es ist zu beachten, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur wirksam ist, wenn die Tat durch die Behörden nicht bereits entdeckt ist. Betroffenen Steuerpflichtigen ist daher dringendzu empfehlen, zeitnah zu handeln und eine erfahrene Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung der Selbstanzeige zu beauftragen.
Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts, u.a. mit der Erstellung von Selbstanzeigen, können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen weiter.
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