Rückmeldung NRW-Soforthilfe 2020
10.09.2021
Im Dezember 2020 und Juni 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (MWIDE) die Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 um Rückmeldung zu ihrem tatsächlichen Liquiditätsengpass im Förderzeitraum gebeten. Nachdem die Soforthilfe im Frühjahr 2020 zunächst als vorläufige Pauschale mit der maximal möglichen Fördersumme ausgezahlt worden ist, wird mit dieser Rückmeldung nun die tatsächliche Förderhöhe ermittelt. Zu dieser Rückmeldung hat das MWIDE folgende Hinweise gegeben:
- Spätester Termin für diese Rückmeldung ist der 31. Oktober 2021.
- Voraussichtlich Ende September 2021 werden diejenigen Empfänger der Soforthilfe, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, mit einem postalischen Schreiben des Ministeriums an diesen Termin erinnert.
- Dieser Erinnerung können Mandanten zuvorkommen, wenn das digitale Rückmelde-Formular bis zum 10. September 2021 zumindest einmal geöffnet wurde, auch ohne dass schon eine Rückmeldung vorgenommen wird. Dazu muss das Formular einmal geöffnet und dann wieder geschlossen werden. Den Link zum persönlichen Rückmelde-Formular hat das Ministerium Mitte Juni 2021 per E-Mail verschickt.
Weitere News:
11.12.2024: Bundesrat ermöglicht vollständige Verlustverrechnung bei Termingeschäften
03.12.2024: Schwarzarbeit im Baurecht: rechtliche Auswirkungen für Auftraggeber und Auftragnehmer
29.11.2024: Steuertermine 1. Quartal 2025
Alle News anzeigen