Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge in NRW
31.08.2021
Im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderangebots können Gewerbetreibende und Handwerker den Kauf eines batterieelektrischen Nutzfahrzeugs oder Busses mit 50 Prozent der Anschaffungskosten und bei Brennstoffzellenfahrzeugen bis 80 Prozent der Anschaffungskosten fördern lassen. Für Kommunen liegen die Förderquoten noch einmal zehn Prozentpunkte höher. Förderanträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.
Bei der neuen Förderung gilt das „Windhundprinzip“, das heißt, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg geprüft bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.
Quelle: www.efre.nrw.de
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