Steuerfalle Influencer·in
28.04.2021
Mit dem Wachstum der Sozial-Media-Plattformen ist auch die Anzahl der Influencer·innen in den letzten Jahren stark gestiegen. Nachdem man als Influencer·in die Vorarbeit dahingehend geleistet hat, dass man auf den sozialen Medien eine stattliche Anzahl an Abonnenten oder Followern aufgebaut hat, wird man potenziell auch für Unternehmen und Werbepartner interessant.
Häufig werden die Influencer·innen dafür bezahlt, dass sie die Produkte oder Dienstleistungen der Unternehmen in ihren Posts bzw. Videos benutzen, bewerben oder testen. Die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit zwischen Influencerin·in und Unternehmen werden häufig unbürokratisch über private Nachrichten in den sozialen Medien besprochen und festgelegt. Nachdem die Leistung erbracht und die Bezahlung erhalten ist, haben viele Influencer·innen - sofern kein Folgeauftrag vereinbart wurde – keinen Kontakt mehr mit den Auftraggebern.
Doch wie verhält es sich nun mit den Steuern? Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die Werbetätigkeit als Influencer·in regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG darstellt. Dementsprechend muss eine Gewerbe angemeldet und eine steuerliche Registrierung erfolgen. Zudem müssen umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen beachtet werden.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Ist er Unternehmer oder eine Privatperson?
- In welchem Land ist sein Wohnsitz oder der Sitz seiner Gesellschaft?
- Entsteht durch die Werbetätigkeit die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung?
- Oder wird sogar eine Registrierungspflicht in einem anderen Land begründet?
Dies sind alles Fragen, die sich stellen und die beantwortet werden müssen. Besser im Vorhinein als nachträglich, wenn man schon Monate oder Jahre keinen Kontakt mehr zu den Auftraggebern hat und die Fragen nur noch schwer zu beantworten sind. In der heutigen schnelllebigen Welt ist es insbesondere im Bereich der Influencer·innen möglich in relativ kurzen Zeiträumen eine große Gefolgschaft aufzubauen und große Werbeumsätze zu generieren. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, sich zur Vermeidung von steuerlichen Problemen, frühzeitig mit solchen Thematiken auseinander zu setzen.
Sollten Sie Influencer·in sein und/oder Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir haben zahlreiche Influencer·innen in unserer Mandantschaft und freuen uns, Ihnen weiter zu helfen.
Ihr GTK-Team
Weitere News:
06.11.2024: Neues Förderangebot für Gründer und Nachfolger im Mittelstand
31.10.2024: Generative KI beim FutureCamp der Stadt Bonn
25.10.2024: Ride Capital Insolvenz
Alle News anzeigen