Die Zustellung von Steuerbescheiden im Ausland
14.04.2021
Ist ein Steuerbescheid wegen einer fehlerhaften Zustellung in das Ausland nichtig, kann grundsätzlich sogar die Festsetzungsverjährung eintreten. Hierbei gilt es von Seiten des Beraters einerseits mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Zustellung, wie auch die Vereinbarungen in dem entsprechenden völkerrechtlichen Übereinkommen zu prüfen.
Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil v. 8.10.2019 – 10 K 963/19 eine fehlerhafte öffentliche Zustellung bejaht, obwohl die Finanzverwaltung dem steuerpflichtigen Kopien der Einkommensteuerbescheide übersandt hatte. Inwiefern der BFH dieser Meinung folgen wird bleibt abzuwarten (BFH- VI R 37/19 –anhängig-; vgl. AO-StB 10/2020, Faßbender, S. 330.332).
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