Leichtfertig unterlassene Meldung an das Transparenzregister - Fachbeitrag
22.01.2021
Verstöße gegen die Regelungen des Transparenzregisters können teuer werden
Hierzu haben Frau Rechtsfachwirtin Heike Leinberger und Steuerberater Michael Valder einen aktuellen Beitrag in der Praxis Steuerstrafrecht (PStR) veröffentlicht. Im konkreten Fall hatte das Bundesverwaltungsamt wegen der Nichtmeldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ein Bußgeld von 3.533 EUR verhängt.
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