Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und Abgabe von Steuererklärungen für 2019 verlängert
15.12.2020
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Zur Pressemitteilung des DStV.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen des Jahres 2019 für durch Steuerberater vertretene Mandanten wurde bereits auf den 31.03.2021 verlängert.
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