Sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Polkadot und Co. überhaupt Wirtschaftsgüter i.S.v. § 23 EStG? - steuerliche Konsequenzen für Privatanleger aus dem aktuellen Beschluss des Finanzgerichts Nürnberg

04.11.2020

In einem Beschluss vom 08.04.2020 (3 V 1239/19) hat das Finanzgericht Nürnberg einen Steuerbescheid, in dem Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen erfasst waren, vorläufig ausgesetzt. Was dies für Privatanleger bedeutet erläutert Martin Figatowski hier.

Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer, ist Experte auf dem Gebiet der Besteuerung von Kryptowährungen.

 




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