Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe weiter angehalten
06.10.2020
Laut Pressemitteilung des Landes NRW vom 19. August 2020 hat NRW Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durchgesetzt und kündigte an das Rückmeldeverfahren im Herbst wieder aufzunehmen.
Die Rückmelde-Frist wurde einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert.
Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.
Das Land NRW bittet um Geduld und wird Sie als Antragsteller informieren wenn das Rückmeldeverfahren wieder aufgenommen wird.
Es bleibt daher auch abzuwarten, ob die Frist zum 30.11.2020 bestehen bleiben wird.
Hierzu erreichte unsere Mandanten nunmehr folgende Information:
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