Automatischer Informationsaustausch mit der Türkei und anderen Ländern
27.08.2020
Der automatische Informationsaustausch zwischen der Türkei und einer Reihe anderer Länder – darunter Deutschland – wird auch 2020 nicht umgesetzt. Dies sollte als letzte Schonfrist für Steuersünder verstanden werden.
Die GTK kann im Bereich des
Steuerstrafrechts auf viele erfolgreiche und damit strafbefreiende Selbstanzeigen zurückblicken. Darüber hinaus waren die Steuerberater
Adem Göksal und
Michael Valder während der Hochphase der Selbstanzeigen in den Jahren 2014 bis 2016 ausschließlich in diesem Bereich für eine namhafte Bonner Rechtsanwaltssozietät tätig und bringen so wertvolle Erfahrungen mit um diesen sensiblen Bereich, auch bei sehr großen Vermögenswerten, zu bearbeiten.
Sollten Sie anzeigepflichtige Erträge und Vermögen im Ausland haben zögern Sie nicht.
Sprechen Sie uns an - bevor Sie Post vom Finanzamt bekommen.
Weitere News:
15.04.2025: Geldwäscheprävention im Fokus: Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Verpflichtete
05.04.2025: Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
20.02.2025: Die deutsche Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft – Steuerliche Risiken und Konsequenzen
19.12.2024: Information zu Anfragen der Finanzverwaltung hinsichtlich Kapitaleinkünften aus der Türkei
Alle News anzeigen