Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30.9.2020 verlängert
04.08.2020
Die Antragsfrist der für Anträge im Rahmen der Überbrückungshilfe wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.
Wir sind als Steuerberater im entsprechenden Portal registriert und haben bereits Anträge für unsere Mandanten erfolgreich übermittelt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und Erstellung der Schlussrechnung. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch, soweit Sie bislang nicht Mandant in unserer Kanzlei sind.
Wir weisen darauf hin, dass unserer Honorar als förderfähige Kosten berücksichtigt und daher bei einem erfolgreichen Antrag bis zu 80% erstattet wird.
Sie benötigen einen Steuerberater zur Antragstellung?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: info@gtkp.de oder 02232/9345-0.
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