NRW Überbrückungshilfe Plus für Solo-Selbstständige und Freiberufler
10.07.2020
Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und Erstellung der Schlussrechnung. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch, soweit Sie bislang nicht Mandant in unserer Kanzlei sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: info@gtkp.de oder 02232/9345-0.
Zur Pressemittleilung.
Weiterführende Links:
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet
Weitere News:
03.07.2024: Digitales Erbe: Wie Sie Kryptowährungen richtig vererben
02.07.2024: Verfall von Urlaubsansprüchen: Neue Rechtsprechung und deren Bedeutung
14.06.2024: Steuertermine 3. Quartal 2024
10.06.2024: Ausländische Renten im Fokus: Beitragsrechtliche Pflichten für Rentner in der GKV
09.06.2024: Schwarzarbeit im Baugewerbe: Harte Urteile und hohe Haftung für Arbeitgeber
Alle News anzeigen