Update NRW Soforthilfe - Lebenshaltungskosten finden Berücksichtigung

13.05.2020

Nachdem die Soforthilfe NRW bislang explizit nur zur Deckung von laufenden betrieblichen Kosten gedacht war (und nicht für den Lebensunterhalt des Unternehmers - hierzu hätte Grundsicherung beantragt werden müssen) ändert die Landesregierung in NRW jetzt rückwirkend die Bedingungen und lässt die Berücksichtigung von 2.000 EUR als Lebenshaltungskosten der Unternehmer zu.
 
Gut für diejenigen, die sonst schon mit einer Rückzahlung gerechnet hatten - schlecht für diejenigen, die aufgrund der ursprünglichen Förderbedingungen erst gar keine Hilfen beantragt haben.
 
Update zur #NRWSoforthilfe2020
#Freiberufler und #Soloselbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt haben, können 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Nach der Absage des Bundes stellt #NRW hierfür eigene Landesmittel bereit.
▶️ Aktuelle Pressemitteilung: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw
#Corona #NRWkanndas



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