Beitragsbescheide der IHK aufgrund erhöhter Rücklagen rechtswidrig
05.03.2020
Wir möchten Sie über ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.01.2020, Az. 8 C 9.19-8 C 11.19, informieren, das für Sie von Bedeutung sein könnte:
In dem Urteil ging es um die Frage, was geschieht, wenn die Industrie- und Handelskammern in ihren jährlichen Wirtschaftsberichten überhöhte Rücklagen und Eigenkapital aufweisen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Beitragsbescheide der IHK rechtswidrig sind. Das BVerwG wies darauf hin, dass es den Kammern gesetzlich verboten sei, Vermögen zu bilden. Dies betrifft nicht nur die Bildung von Rücklagen, sondern jede Art von Vermögen, demzufolge auch die Erhöhung aller Nettopositionen, wie z. B. des Eigenkapitals. Rücklagen dürften sie nur bilden, soweit sie hierfür einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit anführen können. So müsse der Umfang der Rücklagen von diesem sachlichen Zweck gedeckt sein.
Wir regen an, gegen Ihren Beitragsbescheid der IHK Widerspruch einzulegen.
Weitere News:
03.12.2024: Schwarzarbeit im Baurecht: rechtliche Auswirkungen für Auftraggeber und Auftragnehmer
29.11.2024: Steuertermine 1. Quartal 2025
06.11.2024: Neues Förderangebot für Gründer und Nachfolger im Mittelstand
31.10.2024: Generative KI beim FutureCamp der Stadt Bonn
Alle News anzeigen