Bonpflicht für Brötchen - Prof. Dr. Klein zu Gast beim WDR Bonn
20.12.2019
Die Belegausgabepflicht zum 01.01.2020 wird in den Medien breit diskutiert. Dabei haben unsere europäischen Nachbarländer diese schon seit vielen Jahren. Aufgrund der hohen Steuerausfälle von mutmaßlich 10 Milliarden Euro pro Jahr wurde die Politik bereits vor Jahren von der OECD zum Handeln aufgefordert. Bereits heute ist es in Supermärkten und bei großen Einzelhändlern Normalität, dass ein Bon ausgegeben wird - bislang waren Umweltschutzaspekte hier kein Grund dies zu ändern. Die nun flächendecke Ausgabepflicht sorgt für eine gewisse soziale Kontrolle und erleichtert dem Finanzamt eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung im Rahmen einer (verdeckten) Kassennachschau.
Das derartig hohe Steuerausfälle, Geldwäsche und sogar Terrorfinanzierung im bargeldintensiven Bereich eingedämmt werden sollte im Interesse jedes Steuerzahlers sein, der Ausfälle durch seine Steuerzahlungen kompensieren muss. Auch schaffen gleiche Regeln für alle eine Marktgleichheit - Steuerehrlichkeit darf dem redlichen Unternehmer nicht zum Nachteil gegenüber dem unehrlichen Konkurrenten werden.
Es ist ferner festzuhalten, dass keine Bondruckpflicht reglementiert wurde. Der Beleg kann auch auf anderem Wege z.B. mittels QR-Code, NFC (Nahfeldkommunikation mittels Handy oder Bankkarte) übertragen werden. Hier wurde in den letzten Jahren versäumt entsprechende Lösungen zu etablieren.
Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt ist. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Dies räumt das Bundesfinanzministerium selbst ein. Der ehrliche Unternehmer hat also im Grunde nichts zu befürchten auch wenn er der Ausgabepflicht nicht nachkommt.
Die Belegausgabepflicht ist nur ein Teil eines Gesetzespakets, welches zum 01.01.2020 in Kraft tritt.
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