Weihnachtsfrieden der Finanzämter in NRW
17.12.2019
Wie jedes Jahr werden die Finanzämter in NRW in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten. Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen beschlossen.
Zur Meldung.
Weitere News:
05.04.2025: Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
11.12.2024: Bundesrat ermöglicht vollständige Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Alle News anzeigen