Ende der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen - 01.01.2019 -
07.01.2019
Folgende Unterlagen können ab 01.01.2019 vernichtet werden, wenn der letzte Eintrag im Jahr 2009 erfolgt ist.
10 Jahre aufzubewahren sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte,
Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Belege für Buchungen in den zu führenden Büchern
(Buchungsbelege) sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen
Organisationsunterlagen.
6 Jahre aufzubewahren sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das
Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt,
der Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der
Buchungsbeleg entstanden ist.
Weitere News:
05.04.2025: Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
11.12.2024: Bundesrat ermöglicht vollständige Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Alle News anzeigen